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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SyTech Schuler GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der SyTech Schuler GmbH. Die Lieferungen und Leistungen der SyTech Schuler GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Vertragspartner bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn die SyTech Schuler GmbH den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art. Als Anerkennung gilt weder das Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen, noch die widerspruchlose Ausführung von Lieferungen und Leistungen.
(3) Die SyTech Schuler GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus Ihrer Geschäftsverbindung abzutreten.

§2 Auftragsannahme
(1) Die Angebote der SyTech Schuler GmbH sind freibleibend. Bestellungen unseres Vertragspartners sind verbindliche Angebote. Die SyTech Schuler GmbH kann das Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagen annehmen.
(2) Die SyTech Schuler GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners der SyTech Schuler GmbH eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnungen herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.

§3 Leistungsumfang
(1) Die SyTech Schuler GmbH erbringt die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Leistungen gelten dann als erbracht, wenn die SyTech Schuler GmbH nach besten Kräften unter Ausnutzung des neuesten Standes der Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen das bestmögliche Ergebnis erzielt.
(2) Bei vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen wird die SyTech Schuler GmbH das Werk so erstellen, dass es die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Funktionen erfüllt und für die vereinbarte Nutzung geeignet ist.
(3) Softwareprodukte werden -- sofern sie Bestandteil der Bestellung sind -- auf einem geeigneten Datenträger in maschinenlesbarer Form geliefert. Die Überlassung des Quellcodes bedarf in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.

§4 Lieferfristen
(1) Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich, die SyTech Schuler GmbH übernimmt hierfür keine Gewähr. Lieferfristen können jedoch zwischen der SyTech Schuler GmbH und ihrem Vertragspartner verbindlich vereinbart werden. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ergebnisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweist, ist die SyTech Schuler GmbH darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner die SyTech Schuler GmbH schadensersatzpflichtig machen kann.
(2) Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens acht Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebs-Störungen, gleich in welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt, befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Bestellung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Er ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei vorzeitiger Bezahlung wird kein Skonto gewährt. Der Vertragspartner der SyTech Schuler GmbH verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf die Forderungen in Höhe von 8 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, mindestens jedoch 9 Prozent p.a.. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, sofern sämtliche fällige Rechnungen fristgerecht bezahlt sind, Zahlungseingang bei der SyTech Schuler GmbH ist maßgebend.
Spesen, Reise- und Aufenthaltskosten sind nach der bei der SyTech Schuler GmbH zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Regelungen zu erstatten.
(2) Der Vertragspartner der SyTech Schuler GmbH darf nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von der SyTech Schuler GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Die Geltendmachung von Zurück-behaltungsrechten, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
(3) Die SyTech Schuler GmbH ist berechtigt, bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise der SyTech Schuler GmbH zu berechnen.
(4) Im Falle des Factoring sind sämtliche Zahlungen nach Bekanntgabe der Abtretung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Factoringgesellschaft zu leisten, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

§6 Personal und Zusammenarbeit
(1) Die Mitarbeiter der SyTech Schuler GmbH treten während der Leistungserbringung in kein Arbeitsverhältnis beim Kunden, auch wenn sie in dessen Räumen tätig werden. Der Kunde wird den Mitarbeitern der SyTech Schuler GmbH keine Weisungen erteilen. Die Arbeitszeit disponieren die Mitarbeiter der SyTech Schuler GmbH in eigener Verantwortung.
(2) Der Kunde wird die SyTech Schuler GmbH unentgeldlich nach Kräften bei der Leistungserbringung unterstützen, insbesondere rechtzeitig alle Informationen und Daten zur Verfügung stellen, die zur Leistungserstellung erforderlich sind. Außerdem wird der Kunde rechtzeitig die erforderliche Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung stellen und der SyTech Schuler GmbH in erforderlichem Umfang Zugang zu seinem Betriebsgelände und seinen Anlagen gewähren.
(3) Der Kunde benennt einen sachkundigen und mit entsprechenden Komponenten ausgestatteten Mitarbeiter als Ansprechpartner für die SyTech Schuler GmbH.
(4) Der Kunde haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Programme, Materialien und Anlagen in vollem Umfange.

§7 Vertraulichkeit / Werbung
(1) Der Kunde und die SyTech Schuler GmbH sind verpflichtet, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle geschäfts- und auftragsbezogenen vertraulichen Informationen, die im Zusammmenhang mit der Auftragsausführung von anderen Vertragspartner bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners dürfen diese Informationen weder Dritten zugänglich gemacht noch für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SyTech Schuler GmbH allgemein bekannt sind oder werden, oder die dem empfangenden Vertragspartner ohne eine solche Verletzung bekannt werden.
(3) Die Vertragspartner werden alle von ihnen im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift verpflichten.
(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die SyTech Schuler GmbH und die mit ihr verbundenen Gesellschaften seinen Namen zur Referenzzwecken nutzen.